Eine Postkarte ist nicht genug? Bundesweite Aktionen

Sie haben eine sexistische Werbung gesehen oder Ihnen ist eine Werbung ins Auge gesprungen, die ganz klar Geschlechterstereotype darstellt beziehungsweise reproduziert, und Sie wollen das nicht auf sich sitzen lassen? Sie finden eine Postkarte ist nicht genug?

Dann nutzen Sie doch zusätzlich noch eine dieser Möglichkeiten:

Werbemelder.in

Die Webseite www.werbemelder.in ist genau die richtige Anlaufstelle, um sexistische/frauenfeindliche Werbungen zu melden. Hier können Sie den “Fund” einsenden und die Organisator:innen ordnen ihn nach ihren Kriterien einer Kategorie - sexistisch, stereotyp, nicht sexistisch - zu. Danach kann jede:r die Werbung sehen. Auch die Unternehmen, die sexistische Werbung zu verantworten haben, werden namentlich genannt und aufgelistet. Eine Einsendung lohnt sich also auf jeden Fall, gerade, wenn Unternehmen noch nicht genannt wurden.

“Du kannst über diese Seite ganz bequem Werbung bei uns einreichen, wir ordnen diese dann nach unseren Kriterien ein. Zudem kannst du dich hier zu allen Themen rund um Sexismus in der Werbung informieren. Vielen Dank für deine Unterstützung!” (Quelle: www.werbemelder.in)

Zorniger Kaktus von Terres des Femmes

Auf der Internetseite von “Terres des Femmes” kann ebenfalls sexistische/frauenfeindliche Werbung eingereicht werden. Sie verleihen den Negativ-Preis “zorniger Kaktus”:

Der „Zornige Kaktus“ ist ein Negativ-Preis, der bereits fünf Mal von TERRE DES FEMMES an Unternehmen mit besonders frauenfeindlicher Werbung verliehen wurde.

Deutscher Werberat

Der Deutsche Werberat ist die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft. Er trägt dazu bei, von der Gesellschaft nicht akzeptierte Werbung zu vermeiden oder nach der Veröffentlichung zu korrigieren. Über gesetzliche Vorgaben hinaus orientiert sich der Deutsche Werberat an allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft wie Anstand, Moral und sozialer Verantwortung.

Entspricht ein Unternehmen der Aufforderung zur Einstellung oder Änderung entsprechend der Beanstandung nicht, rügt der Werberat und schaltet die Öffentlichkeit ein: Die Redaktionen der Massenmedien erhalten eine Mitteilung über die Rüge, die sich dann in der Berichterstattung und Kommentierung der Presse widerspiegelt.

Die Pressemitteilung zur Rüge wird außerdem auf der Internetseite des Werberats veröffentlicht. (Zitat www.werberat.de)